Was wir tun, tun wir gern

Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung
und Bildung der Jugend fordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung.

Dem Elternrat der Grundschule Burkhardtsdorf ist es wichtig, sich gegenseitig zu achten und wertzuschätzen,
das Miteinander zu verbessern und das „Wir-Gefühl“ in der Grundschule zu fördern, für mehr gegenseitiges Verständnis zu werben, das Bild der Grundschule in der Öffentlichkeit positiv zu prägen und Vorbild zu sein.

 

Der Elternrat vertritt die Interessen der Elternschaft und wirkt für die Eltern an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule mit. Er setzt sich somit auch für die Belange der Schülerinnen und Schüler sowie der Schule ein.

Der Elternrat der Grundschule besteht aus allen ElternvertreterInnen der Klassen 1-4. Ansprechpartner sind der Elternratsvorsitzende und dessen Stellvertreter.

Die Aufgaben des Elternrats sind durch das sächsische Schulgesetz und die Elternmitwirkungsverordnung definiert.
Dem Elternrat obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.


Für den Elternrat der Grundschule Burkhardtsdorf bedeutet das, umfassende Informationen von Eltern für Eltern durch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule und der Schulleitung, aktive Mitarbeit in den Schulgremien und Arbeitskreisen sowie bei Runden Tischen, Gespräche mit dem Schulträger, Ausschüsse und Arbeitsgruppen des Elternrats, Informations-Veranstaltungen für Eltern, SchülerInnen und Lehrerkollegium.

Im Alltag an der Schule bedeutet Elternarbeit, es gibt zahlreiche Pflichten, zugleich aber auch viele Rechte und Chancen, nicht nur für die Eltern:

 

Die Aufgaben umfassen unter anderem:

 

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten